Schuldenstand der Euro-Staaten

Schuldenstand der Euro-Staaten

Bezogen auf das BIP war der historische Höchststand der EU27 im Jahr 2014 mit 86,7 Prozent erreicht. Im Jahr 2015 lag der Schuldenstand zum ersten Mal seit 2007 niedriger als im Vorjahr (84,9 Prozent des BIP). Und 2016 war der Wert mit 83,5 Prozent nochmals niedriger.

Die Euro-Zone (Euro19) hat 2016 einen durchschnittlichen Wert von 89,2 Prozent des BIP erreicht (Deutschland 68,3 Prozent). Dies entspricht immerhin 193 Prozent der Staatseinnahmen (Deutschland 151 Prozent).

Hintergrund: nach den vereinbarten Vorgaben darf das jährliche öffentliche Defizit eigentlich nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprechen. Zweitens darf der gesamte öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen. Allerdings bestehen für beide Kriterien Ausnahmen. So darf der öffentliche Schuldenstand mehr als 60 Prozent des BIP entsprechen, wenn er hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert.

Auf der Ebene der einzelnen Staaten waren die öffentlichen Schulden im Jahr 2016 in Griechenland (179,0 Prozent des BIP), Italien (132,6 Prozent), Portugal (130,4 Prozent), Zypern (107,8 Prozent) und Belgien (105,9 Prozent) besonders hoch. In Estland entsprach der Schuldenstand lediglich 9,5 Prozent des BIP. Darauf folgten Luxemburg (20,0 Prozent), Dänemark (37,8 Prozent).

Bewertung aus Sicht von FIDES:

Wenn man die Zahlen für Italien (132,6%) und Portugal (130,4) mit denen aus dem primären Krisenstaat Griechenland (179%) vergleicht, dessen faktischer Insolvenzstatus Allgemeingut ist, wird auf den ersten Blick verständlich, warum die Märkte gegen Anleihen der genannten Länder gewettet hatten. Die Staatsschuldenkrise in Europa dürfte daher vermutlich noch nicht überstanden sein. Die spannende Frage lautet: Bis zu welchem Verhältnis zwischen Staatsschulden und BIP kann ein zuverlässiges Bedienen der Schulden noch gewährleistet werden? Wäre es nicht zweckmäßiger, ein Insolvenzrecht für Staaten einzuführen?

Hinweis dazu auf die m.E. besonders aussagekräftige Homepage „Haushaltssteuerung“!

 

Frage lautet: Bis zu welchem Verhältnis zwischen Staatsschulden und BIP kann ein zuverlässiges Bedienen der Schulden noch gewährleistet werden? Wäre es nicht zweckmäßiger, ein Insolvenzrecht für Staaten einzuführen?

Hinweis dazu auf die m.E. besonders aussagekräftige Homepage „Haushaltssteuerung

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