Führungssituation von Spitzenpolitikern

Führungsprobleme anhand von Beispielen der Spitzenpolitiker und Verwaltungsspitzen

Überblick

Nach den Grundsätzen der empirischen Managementforschung können verlässliche Aussagen nur anhand von Beispielen bzw. Fallstudien durch Beobachtungen und vertiefende Interviews mit den Entscheidungsträgern selbst getroffen werden. Teilweise können hilfsweise Annäherungen auch über die Aufgabenanalyse, ergänzende Betrachtung der Geschäftsordnungen und bei Verwaltungsleitungen (Amts-/Referatsleiter) auch über Geschäftsverteilungspläne.

Im Bereich der Demokratieforschung interessieren natürlich vor allem die Führungsprobleme der Spitzenpolitiker und der Verwaltungsspitzen.

Wenn man dieser Begriffsbildung folgt, kann das Forschungsobjekt des öffentlichen Managements eindeutig definiert werden: es handelt sich um empirisch feststellbare (Steuerungs-) Probleme der genannten Personenkreise.

 


Führungssituation von Spitzenpolitikern

Zum Begriff der Spitzenpolitiker

Der FIDES-Gründer Dr. Marettek hat aus Sicht der Managementforschung für folgende Personengruppen den Begriff Spitzenpolitiker vorgeschlagen (Vgl. Marettek 2013, Wirksames Management für öffentliche Einrichtungen, S. 40, modifiziert):

Spitzenpolitiker Gesamtverantwortung Querschnittsfunktionen verantwortlich für politische Programme
Bund Bundeskanzler, Vizekanzler, Chef des Bundeskanzleramts,

Staatsminister im Bundeskanzleramt,

Fraktionsvorsitzender bzw. Bundesvorsitzender einer im Bundestag/EU-Parlament vertretenen Partei

Bundesminister der Finanzen,

parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium,

beamteter Staatssekretär im Finanzministerium

Bundesminister, parlamentarische und beamtete Staatssekretäre der übrigen Bundesministerien

Vorsitzende/Generalsekretäre einer im Bundestag oder EU-Parlament vertretenen Partei

16 Länder Ministerpräsident, Chef der Staatskanzlei,

Fraktionsvorsitzender bzw. Landesvorsitzender einer im Parlament vertretenen Partei

Finanzminister,

Staatssekretär im Finanzministerium

Landesminister/-senatoren, Staatssekretäre für Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Inneres, Arbeit, Soziales usw.

Vorsitzende/Generalsekretäre einer im Parlament vertretenen Partei

81 Großstädte Oberbürgermeister    

Wie die Abbildung verdeutlicht, sind alle Verantwortlichen der öffentlichen Körperschaften – im Staat ab der Funktion des Staatssekretärs – unter dem Begriff der Spitzenpolitiker zu fassen. Wegen der grundgesetzlich verfügten Führungsrolle der Parteien auch deren hauptamtliche Führungskräfte, soweit die Parteien jeweils im Parlament vertreten sind.

Die Einbeziehung der Oberbürgermeister der Großstädte als „Spitzenpolitiker“ ist hauptsächlich der mittlerweile weit verbreiteten Direktwahl sowie der nach herrschender Meinung wachsenden Bedeutung der kommunalen Ebene geschuldet (bezogen auf die öffentliche Wahrnehmung).

So schreiben Carsten Köppl und Lora Köstler-Messaoudi im Leitartikel des Berliner Behördenspiegels vom „dramatischen Bedeutungsverlust der Mittelebene“ (gemeint sind die Bundesländer, vgl. Köppl/Köstler-Messaoudi 2012, Berliner Behördenspiegel, Juli 2012, S. 1.):

  • Der Artikel ist überschrieben mit „Länder ade – Kommunen juchee?“
  • In „think global, act local“ scheine kein Platz (mehr) für die zweite Verwaltungsebene (die der Länder) zu sein.
  • So haben die kommunalen Spitzenverbände mittlerweile sogar gefordert, dass sie z. B. bei Verhandlungen zum Fiskalpakt auf Bundesebene einbezogen werden.

Vgl. Marettek 2013, Wirksames Management für öffentliche Einrichtungen, S. 41

 


Zum Begriff der Verwaltungsspitzen

Der hier verwendete Begriff der „Verwaltungsspitzen“ umfasst noch einmal zahlreiche weitere Personengruppen, die folgendermaßen zusammengefasst werden können (Vorschlag Marettek 2013, Wirksame Management von öffentlichen Einrichtungen, S. 41, modifiziert):

  • Sämtliche Leiter aller Bundes- und Landesbehörden, Hochschulen und Landesbetriebe (z. B. für Straßenbau, Liegenschaften, Forst), einschließlich der stellvertretenden Leiter,
  • alle Abteilungs- und Referatsleiter der Ministerien (Länder und Bund)
  • alle Dezernenten, Amtsleiter der Großstädte
  • alle Landräte, Dezernenten, Amtsleiter der Kreise
  • alle Betriebs-/Werksleiter der Eigenbetriebe der Kreise und der Großstädte
  • Bürgermeister, hauptberufliche Beigeordnete u. ä. von Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern.